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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der kayser-offroad-sachsen

(nachfolgend kayser-offroad-sachsen genannt)

1. Allgemeines

Kayser-offroad-sachsen erkennt diesen Regelungen entgegenstehende Bedingungen nur an, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Ansonsten gelten ausschließlich die hier niedergelegten Bedingungen. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Verbesserungen und Änderungen der Leistung durch kayser-offroad-sachsen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Derartige Änderungen der Leistung berechtigen den Kunden nicht, seine Gegenleistung zu verzögern oder zu verweigern. Der Käufer ist verpflichtet, vereinbarte Lieferungen anzunehmen; diese Annahmepflicht ist Hauptleistungspflicht des Kunden. Steht kayser-offroad-sachsen ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden zu, insbesondere bei Nichtabnahme der Ware, so kann vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Kaufpreises verlangt werden.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise von kayser-offroad-sachsen sind Stückpreise außer es wird ausdrücklich auf einen anderen Lieferumfang hingewiesen. Alle Preise von kayser-offroad-sachsen verstehend sich zzgl. Verpackung, Transport (Details siehe unter dem Link VERSAND), Frachtversicherung sowie zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab dem Geschäftssitz von kayser-offroad-sachsen. Nicht vorhersehbare Änderungen bei Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung usw. berechtigen kayser-offroad-sachsen zu einer entsprechenden Preisanpassung. Soweit der Kunde nichts gegenteiliges bestimmt werden Zahlungen des Käufers zuerst auf die älteste Schuld angerechnet. Wenn Kosten und Zinsen bereits entstanden sind, so wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn kayser-offroad-sachsen über den Geldbetrag verfügen kann. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung und/oder Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder von kayser-offroad-sachsen schriftlich anerkannt wurden. Kayser-offroad-sachsen ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist kayser-offroad-sachsen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über den jeweiligen Diskontsatz der EZB nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verlangen.

3. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösung von Schecks und Wechseln, Eigentum von kayser-offroad-sachsen. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist kayser-offroad-sachsen berechtigt, trotz bestehender vertraglicher Vereinbarungen von diesen zurück zu treten oder Lieferungen zu verweigern.
Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von kayser-offroad-sachsen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo aufgenommen und anerkannt wird.
Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden zu einer neue Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für kayser-offroad-sachsen ohne das diese hierdurch verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum von kayser-offroad-sachsen. Miteigentum an einer neuen Sache bestimmt sich nach Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
Eine Befugnis des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit dem Widerruf durch kayser-offroad-sachsen.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. abgetretener Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist kayser-offroad-sachsen unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
Nimmt kayser-offroad-sachsen auf Grund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn kayser-offroad-sachsen dies ausdrücklich erklärt. Der Kunde ist nach Aufforderung verpflichtet, die Abholung oder den Abtransport zu dulden oder den Versand auf eigene Kosten und Gefahr an kayser-offroad-sachsen zurück zu senden. Kayser-offroad-sachsen kann sich sodann durch freihändigen Verkauf dieser Ware befriedigen.
Die Verwahrung von Vorbehaltseigentum durch den Kunden erfolgt unentgeltlich. Er hat im gebräuchlichen Umfang den Untergang der Ware zu versichern.
Kayser-offroad-sachsen ist berechtigt, Sonderbestellungen, die von dem Kunden an sie zurück geschickt wird, ohne Vorankündigung freihändig zu veräußern. Der Kunde hat in diesem Falle kein Recht, Schadensersatz wegen Nichtlieferung zu verlangen.

4. Liefer- und Leistungszeiten

Bindende Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen, soweit diese gesondert vereinbart wurden, beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und gelten als erfüllt, sobald die Ware an den Frachtführer übergeben ist. Sämtliche Lieferbedingungen unterliegen dem Vorbehalt, daß kayser-offroad-sachsen selber von ihren Lieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert wird. Teillieferungen und Teilleistungen durch kayser-offroad-sachsen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt die Teillieferung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht in Folge höherer Gewalt sowie auf Grund von Ereignissen, die nicht in den Einflußbereich von kayser-offroad-sachsen fallen, ein.

5. Versand, Abnahme und Gefahrenübergang

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht nach, so gilt die Ware als ordnungsgemäß geliefert und einwandfrei.
Die Gefahr für Schäden oder Untergang der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware durch kayser-offroad-sachsen der an dem Transport beteiligten Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung das Lager der kayser-offroad-sachsen verlassen hat. Kayser-offroad-sachsen kann die Ware auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten versichern. Dies bedarf der Schriftform. Bei einer Versendung der Ware durch den Kunden an kayser-offroad-sachsen trägt dieser das Risiko des Untergangs sowie die notwendigen Kosten.

6. Gewährleistung / Wiederrufsrecht

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Kayser-offroad-sachsen übernimmt jedoch keine längere Gewährleistung als diejenige, die von einem Zulieferer oder Hersteller der Ware gewährt worden ist. Etwaige weiterreichende Garantien oder Gewährleistungszusagen gibt Kayser-offroad-sachsen in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne selbst dafür einzustehen.
Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von kayser-offroad-sachsen oder dem Hersteller auf Seiten des Kunden nicht befolgt, werden insbesondere Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, entfällt jede Pflicht zur Gewährleistung. Gleiches gilt bei unsachgemäßer Lagerung, Fremdeingriff oder übermäßiger Abnutzung.
Der Kunde ist im Fall einer Mängelrüge verpflichtet, defekte Teile oder Geräte auf eigene Kosten und Gefahr unter Hinweis auf eine genaue Fehlerbeschreibung an kayser-offroad-sachsen zurück zu senden. Dies hat unter Verwendung der Originalverpackung zu erfolgen. Im Gewährleistungsfalle erfolgt nach Wahl von kayser-offroad-sachsen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersatzlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferung im Eigentum von kayser-offroad-sachsen.
Gewährleistungsrechte: Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Wiederrufsrecht nach § 355 zu. Der Wiederruf muss keine Begründung enthalten und ist entweder in Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären. Es genügt insoweit die rechtzeitige Absendung der Ware durch den Verbraucher.

Für den Einbau von Teilen, welche kayser-offroad-sachsen ohne gültige ABE veräußert, haftet kayser-offroad-sachsen nicht. Für eventuelle Abnahmen des TÜV ist der Käufer verantwortlich.

7. Verpackungen

Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen nehmen wir unsere Verkaufsverpackungen zur Wiederverwertung oder Entsorgung zum Schutze der Umwelt zurück. Zu diesem Zweck kann der Kunde innerhalb unserer Geschäftszeiten unter der Telefonnummer (+49 (0)34294-839794) erfahren, wo eine kostenfreie Entsorgung in zumutbarer Entfernung möglich ist. Sollte eine solche nicht gegeben sein, hat der Kunde die Möglichkeit kostenfrei die Verpackung an folgende Adresse zurückzusenden (Firma kayser-offroad-sachsen , Südring 26, D-04519 Rackwitz). Die zurückgesandten Verpackungen werden von uns umweltgerecht im Sinne der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen entsorgt oder wiederverwendet. Möglich ist auch eine Entsorgung der Verpackung durch den Kunden in das umweltgerechte Abfallsystem am Wohnort des Kunden.

8. Export

Dem Kunden ist bekannt, daß die Ausfuhr gelieferter Waren regelmäßig nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Der Kunde hat sich um derartige Zustimmungen selbst zu bemühen. Die Zustimmungserklärungen sind von ihm vor der Verbringung der Ware ins Ausland einzuholen.

9. Gerichtsstand

Soweit zulässig, gilt als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten von und gegen kayser-offroad-sachsen deren Geschäftssitz als vereinbart.

10. Schlußbestimmungen

Für die Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen kayser-offroad-sachsen und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte - auch das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) - sind ausgeschlossen. Soweit eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sind oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Stand 23.02.2008
 

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